Die Große Kreisstadt Schwandorf beabsichtigt, das zum Hallenbad gehörende Café zum 1. Oktober 2025 erneut zu verpachten. Pachtgegenstand sind das Café (74,40 m²) mit einer eingebauten Küche (16,60 m²) sowie ein Leergutlager mit Kellerraum (33,21 m²). Das Café wurde 2024 renoviert und komplett neu bestuhlt. Es verfügt über insgesamt 48 Sitzplätze. Zusätzlich wird für den Sommerbetrieb eine Terrasse (43 m²) errichtet. Eine vertragliche Bindung mit einer Brauerei besteht nicht.
Der Pachtvertrag für das Hallenbadcafé soll zum 1. Oktober zunächst für ein Jahr geschlossen werden, eine Verlängerung auf unbestimmte Dauer ist nach Ablauf bei entsprechender Qualifikation prinzipiell möglich.
Bewerbungen können bis zum 7. Juli 2025 an das Amt für Finanzen und Schulen (Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf) gerichtet werden. Weitere Auskünfte zum Pachtobjekt erhalten Interessierte telefonisch bzw. per E-Mail bei folgenden Ansprechpartnern:
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Inhalt
Die Vormundschaft tritt auf Anordnung des Familiengerichts ein (Ausnahme: gesetzliche Amtsvormundschaft des Jugendamts). Die Anordnung der Vormundschaft erfolgt von Amts wegen und wird durch die Bekanntmachung an die Beteiligten wirksam. Zuständig ist regelmäßig das Amtsgericht-Familiengericht, in dessen Bezirk der Mündel zu der Zeit, in der die Anordnung der Vormundschaft erforderlich wird, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ist zwischen den Eltern des Mündels eine Ehesache anhängig, so ist das dortige Gericht auch für die Vormundschaft ausschließlich zuständig.