Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang des Steuerbescheids Einspruch einlegen. Der Einspruch ist zunächst auch ohne Angabe von Gründen wirksam. Eine Begründung kann innerhalb angemessener Frist nachgereicht werden.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Wenn Sie die Einspruchsfrist unverschuldet versäumt haben, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. Sie werden dann so gestellt, als sei der Bescheid gerade erst ergangen.
Wenn das Finanzamt von Ihrer Steuererklärung abgewichen ist, ohne Sie zuvor dazu anzuhören oder im Steuerbescheid darauf hinzuweisen, haben Sie innerhalb eines Jahres Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Wenn Ihnen das Finanzamt eine Frist setzt
Das Finanzamt kann Ihnen eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer Sie beispielsweise weitere Unterlagen vorlegen müssen. Verspätet vorgebrachte Erklärungen oder Beweismittel in der Einspruchsentscheidung darf das Finanzamt dann nicht
mehr zu Ihren Gunsten berücksichtigen. Reicht Ihnen die vorgegebene Zeit nicht aus, müssen Sie vor Ablauf der Frist eine Fristverlängerung beantragen.