Inhalt Das Einspruchsverfahren ist kostenlos. Es muss aber damit gerechnet werden, dass sich die Rechtssache zu Ungunsten des Steuerpflichtigen entwickelt.

Ziehen Sie einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu, müssen Sie die dadurch entstehenden Kosten selbst tragen. Sie werden vom Finanzamt auch nicht übernommen, wenn Sie mit Ihrem Einspruch Erfolg hatten.