Vertriebenen, Spätaussiedlern und ehemaligen politischen Häftlingen wird die (Wieder-) Eingliederung neben anderen Hilfen auch durch bestimmte Steuervergünstigungen erleichtert.
Es werden insbesondere folgende Vergünstigungen bei der Lohn- und Einkommensteuer gewährt:
Außergewöhnliche Belastungen
Sie liegen, unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung, auch bei der Wiederbeschaffung von notwendigem Hausrat und Kleidung vor, die durch ein unabwendbares Ereignis, wie z.B. Kriegseinwirkung, Vertreibung oder politische Verfolgung verloren wurden. Bei Übersiedlung bzw. Aussiedlung ist eine Berücksichtigung nur mehr möglich, wenn im Einzelfall ein unabwendbares Ereignis glaubhaft gemacht wird.
§ 33 Einkommensteuergesetz
Finanzämter