- § 4 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Erfordernis eines Aufenthaltstitels - §§ 18, 18a, 18b, 18c, 19, 19a und 21 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit - §§ 39 und 42 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit - § 60a Abs. 6 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) - Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
- § 61 Asylgesetz (AsylG)
Erwerbstätigkeit