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Einem Ausländer wird eine Blaue Karte EU erteilt, wenn

  • er einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt
  • die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat oder festgelegt ist, dass die Blaue Karte EU ohne Zustimmung der Bundesagentur erteilt werden kann, und
  • er ein bestimmtes Mindestgehalt erhält, das durch Rechtsverordnung bestimmt ist.