Einem Ausländer wird eine Blaue Karte EU erteilt, wenn
- er einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt
- die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat oder festgelegt ist, dass die Blaue Karte EU ohne Zustimmung der Bundesagentur erteilt werden kann, und
- er ein bestimmtes Mindestgehalt erhält, das durch Rechtsverordnung bestimmt ist.