Inhalt Ausländerinnen und Ausländer aus nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" erhalten. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist wie die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie ist dieser in vielen Punkten gleichgestellt, bietet jedoch zum Teil, insbesondere auch im Hinblick auf die innereuropäische Mobilität, weitergehende Rechte.