Ein Ausländer, der nicht alle Anspruchsvoraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt, kann auf Antrag eingebürgert werden, wenn er sich seit acht Jahren in Deutschland aufhält.
Ein Ausländer, der nicht alle Anspruchsvoraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt, kann auf Antrag eingebürgert werden, wenn er sich seit acht Jahren in Deutschland aufhält.