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Die v. a. durch die Ergebnisse internationaler Schulleistungsstudien in den letzten Jahren gewonnene Erkenntnis, dass die Festlegung normativer Leistungserwartungen und ihre regelmäßige Überprüfung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Schul- und Unterrichtsqualität darstellen, ist für Bayern nichts grundsätzlich Neues.