Vollzug der Bay. Bauordnung (BayBO); öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO
hier: Baugenehmigung zur Erweiterung eines Einfamilienhauses und Neubau eines Apartements, Ausbau des Dachgeschosses und Anbau einer Terrassenüberdachung