Öffentliche Bekanntmachung
Betreff: 28. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XXII Sondergebiet „Solarpark Kreith“
hier: Wiederaufnahme des Verfahrens und Veröffentlichung des Entwurfs
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 22.07.2024 in öffentlicher Sitzung die Wiederaufnahme des Verfahrens beschlossen und den Entwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabengezogenen Bebauungsplans Nr. XXII Sondergebiet „Solarpark Kreith“ in der Fassung vom 15.05.2024 gebilligt.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Entwurfsunterlagen zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabengezogenen Bebauungsplans Nr. XXII Sondergebiet „Solarpark Kreith“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 15.05.2024 können in der Zeit vom 07.08.2024 bis einschließlich 19.09.2024 auf der Homepage der Großen Kreisstadt Schwandorf unter:
- www.schwandorf.de | Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell - oder über das zentrale Landesportal - www.bauleitplanung.bayern.de - eingesehen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot können die Verfahrensunterlagen während der üblichen Öffnungszeiten bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus, beim Sachgebiet Stadtplanung, Westflügel, Erdgeschoss Ebene -1, Schaukasten beim Aufzug, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf im genannten Zeitraum eingesehen werden.
Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanverfahren@schwandorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch postalisch oder mündlich zur Niederschrift abgeben werden.