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Verkehrsbeschränkung auf der SAD 5 südwestlich von Naabeck

Laut Pressemitteilung des Landratsamtes Schwandorf zeigt die Kreisstraße SAD 5, südwestlich von Naabeck in der so genannten Schwabkurve, starke Schäden aufgrund von Böschungsbewegungen der Dammböschung. Die Schäden sind im Frühjahr 2024 aufgetreten und haben sich in letzter Zeit massiv vergrößert.

Der Landkreis Schwandorf hat als zuständiger Baulastträger umfangreiche Untersuchungen sowie ein Schadensgutachten in Auftrag gegeben, welches nun fertiggestellt wurde. Seitens der Geologen wird gefordert, dass der betroffene Straßenabschnitt zeitnah für den Schwerverkehr beschränkt wird. Die Beschränkung ist für die Substanzerhaltung erforderlich, damit sich die Schadensentwicklung nicht beschleunigt und eine Vollsperrung des Verkehrs vermieden werden kann. Die Schadensentwicklung wird engmaschig überwacht.

Der betroffene Teilbereich der Kreisstraße muss für Fahrzeuge mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen gesperrt werden. Zudem ist der unmittelbar betroffene Bereich nur noch einspurig befahrbar. Die Entwicklung der Schäden ist stark abhängig vom Wasserzutritt und damit von der Witterung. Bei Wasserzutritt verlieren die bindigen Bodenschichten schnell an Festigkeit. Bei einer Belastung mit Schwerverkehr kommt es dann zu weiteren größeren Setzungen.

Es ist angedacht, die Kreisstraße SAD 5 erst ab Ende September zu sperren. Bis dahin soll die SAD 2 zwischen Waltenhof und Klardorf wieder befahrbar sein, die wegen der Brückensanierungsarbeiten gesperrt werden musste. Sollten sich die Schäden schneller entwickeln als befürchtet, so ist eine frühere Sperrung nicht auszuschließen.
Der Landkreis Schwandorf arbeitet mit Hochdruck daran, die Arbeiten für eine Sanierung der Straße in diesem Bereich vorzubereiten. Für die Sanierung des Streckenabschnittes sind dann umfangreiche Erdarbeiten erforderlich, die nur unter Vollsperrung durchgeführt werden können.

06.09.2024