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Hinweise zur Bundestagswahl 2025

Das Wahlbüro der Stadt Schwandorf informiert

Die Stadt Schwandorf hat an die Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl 2025 verschickt. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Schwandorf liegt von Montag, 03.02.2025 bis Freitag, 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Schwandorf, Einwohnermeldeamt (Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, Zimmer-Nr. 120, 1. Stock) in digitaler Form zur Einsichtnahme aus. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält oder keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann bis Freitag, 07.02.2025, 12.00 Uhr, beim Einwohnermeldeamt im Rathaus Einspruch einlegen.

Aufgrund der verkürzten Möglichkeit der Briefwahlbeantragung wird eine persönliche Stimmabgabe im jeweiligen Wahllokal empfohlen.


Sofern ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden soll, werden folgende Antragsarten empfohlen:

  • Einwurf des auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ausgefüllten und unterschriebenen Briefwahlantrags in den Briefkasten des Rathauses (Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf)
  • Antragstellung über die Website der Stadt Schwandorf (www.schwandorf.de) unter „Im Fokus“ und „Bundestagswahl 2025 –- Briefwahlantrag“. Die Online-Antragstellung ist von Mittwoch, 05.02.2025 um 07.00 Uhr bis Samstag, 15.02.2025 um 23.00 Uhr möglich.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Bei einer schriftlichen Beantragung auf dem Postweg müssen die Postlaufzeiten berücksichtigt werden. Zudem sollte die Dauer für die Rücksendung des Wahlbriefs an die Stadt Schwandorf mit eingeplant werden.

BITTE BEACHTEN SIE!
Voraussichtlich ab Montag, den 10.02.2025, können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus (Zimmer-Nr. E 23, Erdgeschoss) abgeholt werden. Gegen Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch von einem Dritten entgegengenommen werden.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:

Montag:          08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag:        08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch:        08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:    08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag:           08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Am Freitag, den 21. Februar 2025, ist das Briefwahlbüro von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.

Das Rathaus weist darauf hin, dass am Mittwochnachmittag ausschließlich Briefwahlunterlagen beantragt werden können, andere Rathaus-Dienstleistungen sind in dieser Zeit NICHT möglich!

31.01.2025