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Frühjahrskehrung 2025

Ab Montag, 24. März 2025, steht im Stadtgebiet Schwandorf die Frühjahrskehrung an

Hauseigentümer werden deshalb gebeten, vorab Gehsteige vor ihren Anwesen von Streusplitt oder Sand zu reinigen. Zudem sollten Äste und Unrat wie Dosen und dergleichen beseitigt werden, da sie von der Maschine nicht aufgenommen werden können. Im Interesse eines sauberen und gepflegten Ortsbildes ruft die Stadt Schwandorf alle Grundstücksbesitzer auf, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden und Bäume auszulichten.

Dabei gelten folgende Regeln: Überhängende Äste an Gehwegen sind von den Grundstückseigentümern auf 2,50 Meter und an Straßen auf 4,50 Meter Lichtraumprofil zurückzuschneiden. Anlieger müssen auch Straßennamenschilder und Verkehrszeichen von Ästen freihalten. Unbebaute Grundstücke sind zu mähen. Wilde Müllablagerungen sind ebenfalls von den Grundstückseigentümern zu entsorgen. Parkende Autos sollten – wenn möglich – auf den Grundstücken abgestellt werden, sodass eine durchgehende Reinigung der Straßenzüge erfolgen kann.

Im Anschluss an die Reinigung im Kernstadtbereich werden auch die Straßen in den Stadtteilen gesäubert, obwohl hier normalerweise keine maschinelle Reinigung vorgenommen wird. Des Weiteren werden im Rahmen der Frühjahrskehrung alle Sinkkästen gereinigt.

26.02.2025