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Überprüfung der Standfestigkeit von Grabdenkmälern in den Städtischen Friedhöfen Schwandorf

Der Friedhofsträger ist nach den Unfallverhütungsvorschriften der SVLFG (VSG 4.7 Friedhöfe und Krematorien, § 9 Nr. 2) verpflichtet, die Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen.

Die Kontrolle durch das städtische Personal findet ab dem 5. Mai 2025 statt und wird einige Tage in Anspruch nehmen.

Die Friedhöfe werden in der nachstehenden Reihenfolge überprüft:

Friedhof Dachelhofen,

Friedhof Ettmannsdorf,

Friedhof Klardorf,

Friedhof Fronberg und

Friedhof Schwandorf

Die Friedhofsverwaltung bittet die Grabnutzungsberechtigten, ihrer Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht gem. § 37 der aktuell gültigen Friedhofssatzung der Stadt Schwandorf nachzukommen und Schäden durch eine fachkundige Firma beseitigen zu lassen.

Sollten bei der Überprüfung durch das städtische Personal Mängel in der Standfestigkeit festgestellt werden, wird ein entsprechender Hinweis am Grabstein angebracht bzw. werden die Nutzungsberechtigten angeschrieben. Bei akuter Unfallgefahr muss der Grabstein umgelegt werden.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung der Stadt Schwandorf unter der Tel.-Nr. 09431 / 45-194.

12.04.2025