Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 94 „Schmidt-Bräu-Areal“ (§ 13a BauGB) hier: Billigung des Vorentwurfs und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
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