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Wohnsitz; Anmeldung

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Schwandorf

Spitalgarten 1
92421 Schwandorf

Ansprechpartner

Kurzbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 12.08.2024