Wildschaden; Anmeldung
Weitere Informationen
Kurzbeschreibung
Berechtigte können einen Wildschaden bei der zuständigen Gemeinde anmelden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 22.02.2024
Stand: 22.02.2024