Inhalt

Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Schwandorf hat den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schwandorf (BGS/EWS) beschlossen. 

Die Satzung vom 23. März 2023 liegt im Rathaus, Spitalgarten 1, Stadtkämmerei, II. OG, Zimmer 209 während der allgemeinen Geschäftsstunden montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr zur Einsicht auf, jedoch nur nach vorheriger Anmeldung unter der Durchwahl 09431/45-140.
Der Beitragsteil (§§1 bis 7a), der Kostenerstattungsteil (§8) sowie § 14 (soweit er die Beitragsschuldner betrifft) dieser Satzung treten am 01.04.2023 in Kraft.
Der Beitragsteil (§§1 bis 7a), der Kostenerstattungsteil (§ 8) sowie § 14 (soweit er die Beitragsschuldner betrifft) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schwandorf vom 27.02.2019, in der Fassung der letzten Änderung vom 12.12.2022, treten mit Ablauf des 31.03.2023 außer Kraft.
Der Gebührenteil (§§ 9 bis 13) sowie § 14 (soweit er die Gebührenschuldner betrifft) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schwandorf vom 27.02.201, in der Fassung der letzten Änderung vom 12.12.2022, treten rückwirkend mit Ablauf des 1.12.2022 außer Kraft.
Die Satzung steht online unter www.schwandorf.de/Bürger&Stadt/Bürgerservice/Orstrecht/6.3.2 und www.schwandorf.de/Bürger&Stadt/Bürgerservice/Orstrecht/6.3.2_Gebietsabflussbeiwertkarte zur Verfügung