Inhalt

Planfeststellung gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

Anhörungsverfahren nach § 17a FStrG i. V. m. Art.73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) für das Bauvorhaben „Bundesstraße 85 Amberg – Schwandorf, Ausbau im Kreuzungsbereich mit der BAB A6 und der St 2151 in der Gemeinde Große Kreisstadt Schwandorf. 

Die Regierung der Oberpfalz hat für das oben genannte Bauvorhaben das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Für das Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkungen Pittersberg, Breitenbrunn und Diebis, Gemeinde Ebermannsdorf der Gemarkung Haselbach, Große Kreisstadt Schwandorf beansprucht.
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen, die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt im Rathaus, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, Sachgebiet Tiefbau in der Zeit vom 24.05.2023 bis 23.06.2023 während der allgemeinen Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus.
Hier gehts zur Bekanntmachung und der Plan unter www.regierung.oberpfalz.bayern.de veröffentlicht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 24.07.2023 bei der Großen Kreisstadt Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, SG Tiefbau oder bei der Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg, Zimmer-Nr. A345 Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur oder soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat in elektronischer Form erheben. Die Erhebung der Einwendung per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.