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Öffentliche Bekanntmachung

25. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschafts-plan im Bereich des Bauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 96 „Gemeinsamer Standort FFW Dachelhofen und FFW Ettmannsdorf, St.-Vitalis-Straße"

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 17.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 96 „Gemeinsamer Standort FFW Dachelhofen und FFW Ettmannsdorf, St.-Vitalis-Straße“ in der Fassung vom 05.07.2023 gebilligt.
Er hat die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für den räumlichen Geltungsbereich der 25. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan ist der beigefügte Übersichtslageplan vom 05.07.2023 (Maßstab M 1:5.000) maßgebend.
Planungsrechtliche Ausgangslage:
Das Grundstück befindet sich derzeit im Außenbereich, weshalb ein verbindliches Bauleitplanverfahren einzuleiten ist. Für das Vorhaben ist eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr auszuweisen.
Ziele und Zwecke der Planung:
Auf der Fl. Nr. 199, Gemarkung Ettmannsdorf soll ein neues gemeinschaftliches Gebäude der beiden Feuerwehren FFW Ettmannsdorf und FFW Dachelhofen errichtet werden. Geplant ist nach Vorgabe des Feuerwehrbedarfsplans die Errichtung von 4 Fahrzeughallen, Räumen für die Einsatz- und Übungsabwicklung, Räume für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung, Sanitärräume, Werkstattbereich/Lager und Haustechnik sowie Außenanlagen mit Übungsflächen und Parkplätzen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der Vorentwurfder 25. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 96 „Gemeinsamer Standort FFW Dachelhofen und FFW Ettmannsdorf, St.-Vitalis-Straße“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 05.07.2023 wird bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus, beim Sachgebiet Stadtplanung, Westflügel, Erdgeschoss Ebene -1, Schaukasten beim Aufzug, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf vom 17.08.2023 bis einschließlich 27.09.2023 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Hinweis:
In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter: - www.schwandorf.de | Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell - oder über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de auch digital abgerufen werden.
Zur Einsichtnahme können Sie sich unter 09431 / 45-0 oder per E-Mail unter stadtplanung@schwandorf.de anmelden. Für Fragen und zur Erläuterung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen telefonisch unter 45–264 zur Verfügung.
Während der oben genannten Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls – schriftlich auch per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen zu der Planung abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Große Kreisstadt Schwandorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.