Inhalt

Öffentliche Bekanntmachung

Vorhabengezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XVI „Mehrgenerationenwohnen Tonwarenfabrik“
hier: Veröffentlichung des Entwurfs

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 29.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabengezogenen Bebauungsplans mit
integriertem Grünordnungsplan Nr. XVI „Mehrgenerationenwohnen Tonwarenfabrik“ in der Fassung vom 16.04.2024 gebilligt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Veröffentlichung und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Entwurfsunterlagen zum vorhabengezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XVI
„Mehrgenerationenwohnen Tonwarenfabrik“ mit Begründung, in der Fassung vom 16.04.2024 können in der Zeit vom 29.05.2024 bis einschließlich 11.07.2024 auf der
Homepage der Großen Kreisstadt Schwandorf unter:

- www.schwandorf.de | Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell -

oder über das zentrale Landesportal

- www.bauleitplanung.bayern.de -

eingesehen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot können die Verfahrensunterlagen während der üblichen Öffnungszeiten bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus,
beim Sachgebiet Stadtplanung, Westflügel, Erdgeschoss Ebene -1, Schaukasten beim Aufzug,
barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf im genannten Zeitraum eingesehen werden.
Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Stellungnahmen abgeben.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanverfahren@schwandorf.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch postalisch oder mündlich zur Niederschrift abgeben werden.