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Öffentliche Bekanntmachung

Planfeststellung für das Bauvorhaben Ausbau der B85 im Kreuzungsbereich mit der BAB A 6 und der St 2151
Planfeststellung nach §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit Art. 72 ff. BayVwVfG

Der Erörterungstermin beginnt am Dienstag, 16. Juli 2024 um 9.00 Uhr in Ebermannsdorf m Berggasthof Ebermannsdorf, Bergstraße 30, 92263 Ebermannsdorf.

Im Termin werden die rechtzeitig im Planfeststellungsverfahren erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

Durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten, werden nicht erstattet.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.