Öffentliche Bekanntmachung
1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 69 „Bellstraße“
hier: Veröffentlichung des Vorentwurfs und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 26.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 69 „Bellstraße“ in der Fassung vom 26.09.2024 gebilligt.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Vorentwurfsunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 69 „Bellstraße“ mit Begründung in der Fassung vom 26.09.2024 können in der Zeit vom 31.10.2024 bis einschließlich 05.12.2024 auf der
Homepage der Großen Kreisstadt Schwandorf unter: - www.schwandorf.de | Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell - oder über das zentrale Landesportal - www.bauleitplanung.bayern.de - eingesehen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot können die Verfahrensunterlagen während der üblichen Öffnungszeiten bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus, beim Sachgebiet Stadtplanung, Westflügel, Erdgeschoss Ebene -1, Schaukasten beim Aufzug, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf im genannten Zeitraum eingesehen werden. Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanverfahren@schwandorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch postalisch oder mündlich zur Niederschrift abgeben werden.