Inhalt

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 98 Allgemeines Wohngebiet „Niederhof Nord“; hier: Aufstellungsbeschluss, Veröffentlichung des Vorentwurfs und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 25.11.2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gefasst und den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 98 Allgemeines Wohngebiet „Niederhof Nord“ in der Fassung vom 30.10.2024 gebilligt.Der Inhalt der Bekanntmachung und die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 98 Allgemeines Wohngebiet „Niederhof Nord“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 30.10.2024 können in der Zeit vom 12.12.2024 bis einschließlich 20.01.2025 auf der Homepage der Großen Kreisstadt Schwandorf unter:

- www.schwandorf.de | Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell - oder über das zentrale Landesportal - www.bauleitplanung.bayern.de - eingesehen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot können die Verfahrensunterlagen während der üblichen Öffnungszeiten bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus, beim Sachgebiet Stadtplanung, Westflügel, Erdgeschoss Ebene -1, Schaukasten beim Aufzug, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf im genannten Zeitraum eingesehen werden. Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Stellungnahmen abgeben.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanverfahren@schwandorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben werden