Öffentliche Bekanntmachung
Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXI „Solarpark Kronstetten“
Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 26.09.2024 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXI „Solarpark Kronstetten“ i. d. F. vom 08.08.2024 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXI „Solarpark Kronstetten“ mit Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurdeim Rathaus der Großen Kreisstadt Schwandorf, im Erdgeschoss beim Sachgebiet Stadtplanung, Zimmer E34, barrierefreie erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die in diesem Bebauungsplan zitierten DIN-Normen werden bei der Stadt Schwandorf zu Einsicht bereitgehalten.
Die Unterlagen können unter www.schwandorf.de | Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell oder über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de auch digital abgerufen werden.