Ortssprecher
In Gemeindeteilen, die im Stadtrat nicht vertreten sind, werden Ortssprecher gewählt.
(Artikel 60a Bayerische Gemeindeordnung)
Übersicht der Ortssprecher im Bürgerinformationssystem
In Gemeindeteilen, die im Stadtrat nicht vertreten sind, werden Ortssprecher gewählt.
(Artikel 60a Bayerische Gemeindeordnung)
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