Wahlen
Eine Wahl im Sinne der Politikwissenschaft ist ein Verfahren in Staaten, Gebietskörperschaften und Organisationen zur Bestellung einer repräsentativen Person oder mehrerer Personen als entscheidungs- oder herrschaftsausübendes Organ.
Aus Wahlen können Abgeordnete (zum Beispiel bei Landtags- und Bundestagswahlen), Kreis-, Stadt-, Gemeinderäte (bei Kommunalwahlen), Präsidenten und Regierungschefs, Vorstände, Aufsichtsräte, Betriebsräte und ähnliches hervorgehen. Diese Amts- oder Mandatsinhaber erhalten ihre Legitimation dadurch, dass eine Personengruppe in einem vorher festgelegten Verfahren ihren Willen äußert. Die Summe der Einzelentscheidungen führt zu der im Wahlergebnis abgebildeten Gesamtentscheidung.
Quelle: wikipedia
Wichtiger Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen!
Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht mehr möglich, da eine rechtzeitige postalische Zustellung nicht mehr garantiert werden kann.
Die Briefwahlunterlagen können bis einschließlich 21.02.2025, 15:00 Uhr im Briefwahlbüro (Zi.-Nr. E23, EG) im Rathaus Schwandorf, Spitalgarten 1 persönlich beantragt und abgeholt werden.
Soll die Aushändigung der Briefwahlunterlagen an eine andere Person als den Wahlberechtigten erfolgen, ist eine schriftliche Vollmacht notwendig. Zur Vereinfachung ist der komplette Briefwahlantrag auf der Rückseite des übersandten Wahlbenachrichtigungsbriefes aufgedruckt.
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 Uhr bis 11:45 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 11:45 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 11:45 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 11:45 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag, 14.02.2025: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Am Freitag, den 21. Februar 2025 ist das Briefwahlbüro von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass am Mittwochnachmittag ausschließlich Briefwahlunterlagen beantragt werden können, andere Rathaus-Dienstleistungen sind in dieser Zeit NICHT möglich!