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Wahlen

Eine Wahl im Sinne der Politikwissenschaft ist ein Verfahren in Staaten, Gebietskörperschaften und Organisationen zur Bestellung einer repräsentativen Person oder mehrerer Personen als entscheidungs- oder herrschaftsausübendes Organ.

Aus Wahlen können Abgeordnete (zum Beispiel bei Landtags- und Bundestagswahlen), Kreis-, Stadt-, Gemeinderäte (bei Kommunalwahlen), Präsidenten und Regierungschefs, Vorstände, Aufsichtsräte, Betriebsräte und ähnliches hervorgehen. Diese Amts- oder Mandatsinhaber erhalten ihre Legitimation dadurch, dass eine Personengruppe in einem vorher festgelegten Verfahren ihren Willen äußert. Die Summe der Einzelentscheidungen führt zu der im Wahlergebnis abgebildeten Gesamtentscheidung.
Quelle: wikipedia

Ausstellung von Briefwahlunterlagen

Die Ausstellung von Briefwahlunterlagen erfolgt im Rathaus, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, Zimmer E 23 im Erdgeschoss. Dort kann auch gleich gewählt werden. Für die Beantragung ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes notwendig.

Sie können den Wahlschein auch formlos per Mail (briefwahl@schwandorf.de, mit Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Meldeanschrift und evtl. abweichender Versandanschrift) oder persönlich im Briefwahlbüro beantragen.

Außerdem ist auf der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code aufgedruckt, mit dem die Briefwahl ganz einfach beantragt werden kann.

Briefwahl beantragen

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Öffnungszeiten:

Montag:       08:00 Uhr bis 11:45 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:     08:00 Uhr bis 11:45 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:     08:00 Uhr bis 11:45 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 11:45 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag, 14.02.2025:            08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Am Freitag, den 21. Februar 2025 ist das Briefwahlbüro von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.

Bitte beachten Sie, dass am Mittwochnachmittag ausschließlich Briefwahlunterlagen beantragt werden können, andere Rathaus-Dienstleistungen sind in dieser Zeit NICHT möglich!