Öffentliche Bekanntmachung
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. XVI „Mehrgenerationenwohnen Tonwarenfabrik“ – hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB
Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 20.07.2026 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. XVI „Mehrgenerationenwohnen Tonwarenfabrik“ gefasst.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. XVI „Mehrgenerationenwohnen Tonwarenfabrik“ wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Mit der 1. Änderung soll das bestehende städtebauliche Konzept an veränderte wirtschaftliche, demografische und energietechnische Rahmenbedingungen angepasst und zugleich in seinen wesentlichen Grundzügen beibehalten werden.
Diese Bekanntmachung und der Übersichtslageplan können unter www.schwandorf.de (Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell) auch digital abgerufen werden.