Wildschaden; Anmeldung
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Kurzbeschreibung
Berechtigte können einen Wildschaden bei der zuständigen Gemeinde anmelden.
Redaktionell verantwortlich
                           Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 24.09.2024
                                 Stand: 24.09.2024