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Akteneinsicht

Bauregistratur

Die Bauregistratur verwaltet Bauakten bestehender Gebäude im Stadtgebiet Schwandorf. Sie können sich hierzu an das Baubüro wenden.

Akten die älter als vier Jahre sind, sind in der Regel im Stadtarchiv einzusehen. Akten die älter als 30 Jahre sind, sind nur im Stadtarchiv einzusehen. Die Bauakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.

Auskunftsberechtiger Personenkreis
Auskunft aus den Bauakten kann grundsätzlich nur der Eigentümer des jeweiligen Anwesens erhalten. Ansonsten werden Akteneinsichten und Auskünfte aus den Akten nur mit Vollmacht des Eigentümers erteilt.

Kosten für die Einsicht und für Ablichtungen
Auskünfte aus den Bauakten, Akteneinsichten sowie Ablichtungen aus den Akten sind gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach dem bayerischen Kostengesetz erhoben.