Aufgrund vermehrter Nachfragen weist das Wahlamt der Großen Kreisstadt Schwandorf darauf hin, dass zunächst alle Parteien und Wählergruppen ihre Wahlvorschläge für die Kommunalwahl 2026 (Wahl des Oberbürgermeisters und/oder Wahl der Mitglieder des Stadtrates) offiziell einreichen müssen. Dies ist rechtlich frühestens ab Dezember 2025 möglich.
Sollten für einzelne Vorschläge Unterstützungsunterschriften nötig sein, können diese erst nach Einreichung der jeweiligen Wahlvorschläge durch persönliches Erscheinen im Rathaus geleistet werden – und damit ebenfalls frühestens ab Dezember 2025.
Die genauen Zeiträume gibt das Wahlamt der Stadt Schwandorf rechtzeitig bekannt.
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Berufsausbildung und Abschlussprüfung zum landwirtschaftlichen Brenner
Für die Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse ist dem Amt für Ernährung, Landwitschaft und Forsten Ebersberg vom ausbildenden Betrieb der Lehrvertrag und das letzte Schulabschlusszeugnis vorzulegen. Bei Auszubildenden unter 18 Jahren ist ferner ein ärztliches Attest über die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich. Von den Bewerbern gem. § 40/2 BBiG (s. o.) sind Nachweise über die Berufspraxis vorzulegen. Auskunft erhalten Sie beim Amt für Ernährung, Landwitschaft und Forsten Ebersberg.
Abnahme der Meisterprüfung im Beruf des Brenners
Zeugnis über die Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und Nachweis(e) über die praktische berufliche Tätigkeit in der Brennerei. Weitere Informationen, insbesondere zu den Prüfungsinhalten, erhalten Sie beim Amt für Ernährung, Landwitschaft und Forsten Ebersberg.