- Abgabe einer Verpflichtungserklärung beim zuständigen Karriereberatungsbüro oder Karrierecenter
- Staatsangehörigkeit: Deutsche/r im Sinne des Grundgesetzes
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre mit Einverständnis der Sorgeberechtigten)
- Schul-/Berufsausbildung: Vollschulzeitpflicht erfüllt
- Tauglichkeit (wird per Tauglichkeitsuntersuchung geprüft)
- bei einer Verpflichtungsdauer über 12 Monaten Abgabe einer Erklärung zur Verwendung im Ausland
- nicht Bestehen eines Ausschlussgrunds nach § 38 Soldatengesetz
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