Kommunaler Hochbau; Informationen zur Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen
Weitere Informationen
Kurzbeschreibung
                           Die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für eigene Hochbauten ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.                         
                                                              Beschreibung
Der Bereich Hochbau ist zuständig für Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für eigene Gebäude (z. B. Schulgebäude, Bauhöfe und Dienstgebäude). Zu den Aufgaben können u.a.gehören:
- fachkundige Bauherrenvertretung einschließlich haushaltsrechtliche Abwicklung
 - Vertragswesen für Ingenieur- und Architektenleistungen
 - Baubegehung
 - Werkplanung
 - Ausschreibung
 - Vergabe
 - Abrechnung
 - Raumbuch
 - Gebäudeautomation (Erfassung von betriebstechnischen Anlagen, Festlegung von Wartungsintervallen, Einzelraum-Regelungen)
 - CAD-Aufnahmen
 - Ermittlung von Gebäudedaten
 
Rechtsgrundlagen
- Art. 57 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises - Art. 51 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises 
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
                           Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 15.11.2024
                                 Stand: 15.11.2024