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Bereich des Zweckverbandsgebietes "Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93"

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 03.07.2018 in öffentlicher Sitzung die 14. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Schwandorf im Bereich des Zweckverbandsgebietes „Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet an der A93“ beschlossen.

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 03.07.2018 in Öffentlicher Sitzung das Konzept der 14. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Schwandorf im Bereich des Zweckverbandsgebietes „Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet an der A93“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, den Änderungsbeschluss bekanntzumachen, das Änderungsverfahren durchzuführen, den Entwurf auszuarbeiten und diesen öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Der durch die Große Kreisstadt Schwandorf, die Gemeinden Steinberg am See und Wackersdorf im Jahr 2006 gegründete Zweckverband befindet sich südwestlich sowie nord- und südöstlich der Anschlussstelle Schwandorf-Mitte und erstreckt sich auf einer Fläche von rund 352 ha. Der Zweckverband hat mit Beschluss vom 20.03.2017 die Aufstellung eines Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan für das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Schwandorf - Steinberg am See - Wackersdorf beschlossen. Dem Zweckverband wurde aufgrund des § 203 Abs. 1 BauGB durch Verordnung der Regierung der Oberpfalz vom 15.04.2010 Nr. 32 – G (Amtsblatt Nr. 5/2010), u. a. die Befugnis zur Aufstellung von Bauleitplänen für den festgelegten räumlichen Geltungsbereich des Verbandsgebietes übertragen. Folglich ist es planungsrechtlich erforderlich, die sich mit dem Zweckverbandsgebiet überlagernden Bereiche des wirksamen Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan der Stadt Schwandorf vom 12.04.2010 entsprechend zu ändern und den Geltungsbereich des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan sowie die farbliche Darstellung der betr. Flurstücke anzupassen und die Grenzen des räumlichen Wirkungskreises des Zweckverbandsgebietes darzustellen. Die Änderung erfolgt dahingehend, dass der betroffene Bereich aus dem Geltungsbereich des Flächennutzungsplans herausgenommen wird.

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Wir weisen darauf hin, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Der Entwurf zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplans wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vom 13.08.2018 bis einschließlich 14.09.2018 im Rathaus, Erdgeschoss, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel beim Sachgebiet Stadtplanung, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, erreichbar über den barrierefreien Zugang im Erdgeschoss, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter www.schwandorf.de/wirtschaft-bauen/planen-bauen-aktuell/aktuelles/Öffentliche-Auslegungen auch digital abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - eine Stellungnahme zu der Planung abgeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

03.08.2018