Aufgrund vermehrter Nachfragen weist das Wahlamt der Großen Kreisstadt Schwandorf darauf hin, dass zunächst alle Parteien und Wählergruppen ihre Wahlvorschläge für die Kommunalwahl 2026 (Wahl des Oberbürgermeisters und/oder Wahl der Mitglieder des Stadtrates) offiziell einreichen müssen. Dies ist rechtlich frühestens ab Dezember 2025 möglich.
Sollten für einzelne Vorschläge Unterstützungsunterschriften nötig sein, können diese erst nach Einreichung der jeweiligen Wahlvorschläge durch persönliches Erscheinen im Rathaus geleistet werden – und damit ebenfalls frühestens ab Dezember 2025.
Die genauen Zeiträume gibt das Wahlamt der Stadt Schwandorf rechtzeitig bekannt.
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Tabellarischer Lebenslauf
Qualifikationsnachweis
Vorzulegen ist das Prüfungszeugnis des Kultusministeriums und die Prüfungsurkunde der Regierung oder alternativ die Gleichwertigkeitsbescheinigung des Kultusministeriums in beglaubigter Kopie.
Führungszeugnis neueren Datums zur Vorlage bei einer Behörde