Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.
Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 24.03.2022 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss des zukünftigen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 95 „Kindergarten Krondorf an der Fröbelstraße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets ist aus dem beigefügten Übersichtslageplan, Maßstab 1:5.000 (Stand 09.03.2022). ersichtlich.
Ziele und Zwecke der Planung:
Für das Grundstück Flurnummer 338 der Gemarkung Krondorf sowie für südöstlich angrenzenden Flächen besteht derzeit kein Baurecht. Deshalb muss für den zu errichtenden Kindergarten die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden. Der dringende Bedarf anneuen Kindergartenplätzen besteht, sie sind rechtlich, planerisch und faktisch erforderlich; s.u. Stadtrats-Beschlüsse vom 25.10.2021 und 07.02.2022. Die neuen Kindergartenplätze tragen positiv zum Gemeinwohl bei. Dabei wird der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung und im Besonderem dem nach dem Kinderförderungsgesetz bundesweit ab 01.08.2013 bestehenden Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für alle unter Dreijährigen in der Kreisstadt Schwandorf Rechnung getragen.
Hinweis:
Die Bekanntmachung kann auch unter: www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell/ oder über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de digital abgerufen werden.