Aufgrund vermehrter Nachfragen weist das Wahlamt der Großen Kreisstadt Schwandorf darauf hin, dass zunächst alle Parteien und Wählergruppen ihre Wahlvorschläge für die Kommunalwahl 2026 (Wahl des Oberbürgermeisters und/oder Wahl der Mitglieder des Stadtrates) offiziell einreichen müssen. Dies ist rechtlich frühestens ab Dezember 2025 möglich.
Sollten für einzelne Vorschläge Unterstützungsunterschriften nötig sein, können diese erst nach Einreichung der jeweiligen Wahlvorschläge durch persönliches Erscheinen im Rathaus geleistet werden – und damit ebenfalls frühestens ab Dezember 2025.
Die genauen Zeiträume gibt das Wahlamt der Stadt Schwandorf rechtzeitig bekannt.
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Lebenslauf mit Angaben über die Person und den beruflichen Werdegang
Passbild
Nachweis der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU, eines Vertragsstaates der EWR oder der Schweiz
Beglaubigte Abschriften/Kopien der von der zuständigen Behörde im Herkunftsstaat ausgestellten Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise
Nachweis über Kenntnisse, die in den Prüfungsgebieten erlangt wurden, die laut Antrag entfallen sollen.
Befähigungsnachweis (EU-Bürger)
Für Bewerber aus einem Mitgliedstaat der EU oder der EWR oder der Schweiz, sofern dieser Staat den in einem Drittland erworbenen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis anerkannt hat: eine Bescheinigung der zuständigen Behörde über eine mindestens dreijährige Ausübung des Berufs des Steuerberaters in einem Mitgliedstaat der EU oder der EWR oder in der Schweiz.
Tätigkeitsnachweis (EU-Bürger)
Nur für Bewerber aus Mitgliedstaaten der EU oder der EWR oder der Schweiz, in denen der Beruf des Steuerberaters nicht reglementiert ist: ? Nachweis, dass der Beruf des Steuerberaters in den vorhergehenden zehn Jahren mindestens ein Jahr in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden in dem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder in der Schweiz ausgeübt wurde. ? Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftsstaates, dass auf die Ausübung des Berufs des Steuerberaters vorbereitet wurde.