Die Tonwarenfabrik Schwandorf hat von 1904-1956 im Werk Schwarzenfeld schönes und praktisches Steingutgeschirr hergestellt. Es gab aber auch anspruchsvolles Design für den gehobenen Bedarf. So ließ in den 1920er Jahren der erfolgreiche Entwerfer Jean Beck Geschirre nach eigenen Ideen in Schwarzenfeld anfertigen, um sie dann unter seinem Namen in München zu vertreiben. Bemerkenswert sind außerdem Service, deren Gestalter wir nicht kennen, etwa „Erna“, „Rudolf“, „Maria“, „Helga“.
Geradezu spektakulär ist das Kaffeeservice „954“, entworfen vom preisgekrönten Designer Heinrich Löffelhardt. Der Lichtbildervortrag legt den Schwerpunkt auf das Thema „Gestalterische Qualität der alltäglichen und besonderen Geschirre“.
Im Anschluss erfolgt ein kurzer Rundgang durch die Sonderausstellung „Design trifft Alltag – Steingut-Geschirr aus der Tonwarenfabrik Schwandorf-Schwarzenfeld“.
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Zuverlässigkeitsnachweis: Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO)
Nachweis der geordneten Vermögensverhältnisse
Auskunft über Einträge in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 Insolvenzordnung, § 915 Zivilprozessordnung)
Bei Antrag auf öffentliche Bestellung: Nachweis besonderer Sachkunde
bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
Für eingetragene Firmen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und GmbH:
bei eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung),
bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag,
bei einer GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrags und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll.