Aufgrund vermehrter Nachfragen weist das Wahlamt der Großen Kreisstadt Schwandorf darauf hin, dass zunächst alle Parteien und Wählergruppen ihre Wahlvorschläge für die Kommunalwahl 2026 (Wahl des Oberbürgermeisters und/oder Wahl der Mitglieder des Stadtrates) offiziell einreichen müssen. Dies ist rechtlich frühestens ab Dezember 2025 möglich.
Sollten für einzelne Vorschläge Unterstützungsunterschriften nötig sein, können diese erst nach Einreichung der jeweiligen Wahlvorschläge durch persönliches Erscheinen im Rathaus geleistet werden – und damit ebenfalls frühestens ab Dezember 2025.
Die genauen Zeiträume gibt das Wahlamt der Stadt Schwandorf rechtzeitig bekannt.
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Zuverlässigkeitsnachweis aus dem Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung;
ggf. Ersetzung durch Versicherung an Eides statt oder ähnliche Handlungen
Nachweis der geordneten Vermögensverhältnisse aus dem Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung;
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ggf. Ersetzung durch Versicherung an Eides statt oder ähnliche Handlungen
Unterlagen für Versteigerer bei eingetragener Firma, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder GmbH
bei eingetragenen Firmen Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts Gesellschaftsvertrag
bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll
Bei Antrag auf öffentliche Bestellung: Ausbildungs- und Befähigungsnachweise des Herkunftsstaates; ggf. Nachweis über Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang
bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten