Der Schwandorfer Stadtball lädt auch in diesem Jahr zu einem glanzvollen Abend voller Musik, Eleganz und Bewegung. Dafür wird die Oberpfalzhalle wieder in einen dekorativen Ballsaal verwandelt. Die Gäste erwartet erstklassige Live-Musik mit der Heiner Ohnheiser Band, eine erlesene Getränkeauswahl und exklusive Bar - beste Voraussetzungen für eine unvergessliche Tanznacht.
Der Eintritt inklusive Sektempfang beträgt 35 Euro pro Person.
Der Ball findet in diesem Jahr ohne Buffet statt. Der Grund dafür ist ein Beschluss des zuständigen Kulturausschusses aus dem vergangenen Herbst.
Die Gaststätte Bistropolis in der Oberpfalzhalle bietet nach Reservierung ab 17 Uhr die Möglichkeit zum Essen.
Karten sind im Tourismusbüro Schwandorf und auf www.okticket.de erhältlich.
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Nicht-EU-Ausländer: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Zuverlässigkeitsnachweis
Amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder Auszug aus der Strafliste (Strafregister) des Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde und/oder ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO).
Nachweis der geordneten Vermögensverhältnisse
Bescheinigung der Insolvenzfreiheit aus dem Heimatstaat sowie ggf. Auskunft über Einträge in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 Insolvenzordnung, § 915 Zivilprozessordnung)
Bei Antrag auf öffentliche Bestellung: Nachweis besonderer Sachkunde
bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
Für eingetragene Firmen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und GmbH:
bei eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung),
bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag,
bei einer GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrags und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll.