Nach Prüfung der ausgelegten Unterschriftenlisten steht fest, dass in den Ortsteilen Bubach a. d. Naab, Gögglbach und Kronstetten das erforderliche Quorum von einem Drittel erreicht wurde. Damit finden in diesen Ortsteilen Ortsversammlungen mit Wahl eines Ortssprechers gemäß Art. 60a GO statt.
Die Termine für die Ortsversammlungen mit Wahl eines Ortssprechers wurden wie folgt festgelegt:
Bubach a. d. Naab Mittwoch, 7. Oktober 2026 – 19.00 Uhr Ort: Vereinsheim Bubach Schmidmühlener Str. 12 92421 Schwandorf
Gögglbach Mittwoch, 14. Oktober 2026 – 19.00 Uhr Ort: Gasthaus Haunersdorfer Gögglbacher Ring 8 92421 Schwandorf
Stimmberechtigt sind alle Wahlberechtigten des jeweiligen Ortsteils.
In den Ortsteilen Naabeck und Kreith wurde das erforderliche Quorum von einem Drittel leider nicht erreicht. Daher findet in diesen Ortsteilen keine Ortsversammlung mit Wahl eines Ortssprechers statt
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Eine Lebenspartnerschaft kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt oder wahlweise vor allen bayerischen Notaren begründet werden. Die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.