- Art. 18, 37 und 37a Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)
 - Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
 - Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)