Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zum Marketing
Weitere Informationen
Beschreibung
Nähere Informationen über das Marketing Ihres Landkreises und/oder Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.
Rechtsgrundlagen
Kurzbeschreibung
                           Durch Marketing (z.B. durch Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Marktforschung, Tarifgestaltung oder Produktpolitik) sollen die Verkehrsteilnehmer zum Umsteigen auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bzw. zur verstärkten Nutzung bewegt werden.                         
                                                              Redaktionell verantwortlich
                           Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 17.07.2024
                                 Stand: 17.07.2024