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Fischereischein; Beantragung

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Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Schwandorf

Spitalgarten 1
92421 Schwandorf

Ansprechpartner

Kurzbeschreibung

Der Fischereischein ist ein lebenslang gültiger Befähigungsnachweis, der die Voraussetzung dafür ist, dass der Inhaber angeln oder fischen darf.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 03.03.2025