Aufgrund vermehrter Nachfragen weist das Wahlamt der Großen Kreisstadt Schwandorf darauf hin, dass zunächst alle Parteien und Wählergruppen ihre Wahlvorschläge für die Kommunalwahl 2026 (Wahl des Oberbürgermeisters und/oder Wahl der Mitglieder des Stadtrates) offiziell einreichen müssen. Dies ist rechtlich frühestens ab Dezember 2025 möglich.
Sollten für einzelne Vorschläge Unterstützungsunterschriften nötig sein, können diese erst nach Einreichung der jeweiligen Wahlvorschläge durch persönliches Erscheinen im Rathaus geleistet werden – und damit ebenfalls frühestens ab Dezember 2025.
Die genauen Zeiträume gibt das Wahlamt der Stadt Schwandorf rechtzeitig bekannt.
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Zeugnisse im (fremdsprachigen) Original oder in amtlich beglaubigter Fotokopie des (fremdsprachigen) Originals
Im Einzelfall ist gegebenenfalls die Vorlage der Zeugnisse ausschließlich im (fremdsprachigen) Original erforderlich.
Amtliche Beglaubigungen mit Dienstsiegel erhalten Sie z.B. beim Notar oder bei einer Gemeindeverwaltung.
Bei Zeugnissen, die weder in der deutschen, englischen noch französischen Sprache und Schrift abgefasst sind, wird zusätzlich eine Übersetzung benötigt. Diese muss von einem öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer vorgenommen worden sein und im Original vorgelegt werden. Deutsche Übersetzungen, die im Ausland gefertigt worden sind, müssen dort von der deutschen Botschaft oder von einem deutschen Konsulat legalisiert worden sein.
Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses mit den Angaben zur Person sowie gegebenenfalls eine Namensänderungsbescheinigung in Fotokopie
Falls Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, ist dies unbedingt anzugeben und je eine Fotokopie Ihrer Pässe beizufügen. (Spät-)Aussiedler müssen zusätzlich ihren Status durch Vorlage des Vertriebenenausweises oder der Spätaussiedler-Bescheinigung im Original oder in amtlich beglaubigter Fotokopie nachweisen.
tabellarischer Lebenslauf
Angabe einer Kontaktadresse in der Bundesrepublik Deutschland (nach Möglichkeit)