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Schwandorfer Hilfswerk 2025

Jahr für Jahr organisiert die Stadt Schwandorf das Schwandorfer Hilfswerk und unterstützt hilfsbedürftige Kinder.

Gemeinsam Freude schenken

Spendenaufruf von Oberbürgermeister Andreas Feller für das Schwandorfer Hilfswerk

Auch im 80. Jahr nach seiner Gründung bleibt das „Schwandorfer Hilfswerk“ ein wichtiger Bestandteil gelebter Solidarität in unserer Stadt. Denn noch immer gibt es Kinder, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Gerade zu Weihnachten, wenn Freude und Gemeinschaft im Mittelpunkt stehen, möchte das Hilfswerk diesen jungen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein Lächeln schenken und ihnen zeigen: Sie sind nicht vergessen.

Das „Schwandorfer Hilfswerk“ ist längst zu einer guten Tradition geworden – einem „Gemeinschaftswerk der Nächstenliebe“, das nur durch die Unterstützung vieler Bürgerinnen und Bürger möglich ist. Jede Spende – ganz gleich, ob groß oder klein – hilft dabei, Kindern aus sozial benachteiligten Familien ein schönes Weihnachtsfest zu bereiten.

Unser Appell:

Bitte helfen Sie mit, dass auch in diesem Jahr kein Kind leer ausgeht. Unterstützen Sie das „Schwandorfer Hilfswerk“ mit Ihrer Spende und schenken Sie Freude, wo sie am dringendsten gebraucht wird.

Spendenkonto:
Stichwort: Spende Schwandorfer Hilfswerk 2025
IBAN: DE61 7505 1040 0380 0018 00

Auf Wunsch wird gerne eine Spendenquittung ausgestellt. Bitte geben Sie hierzu Ihren Namen und Ihre Adresse an.

Gemeinsam können wir viel bewirken – helfen Sie mit, auch in diesem Jahr Herzen zum Leuchten zu bringen!


06.11.2025 

Weihnachtsaktion des Schwandorfer Hilfswerks 2025

Beantragung der Gutscheine in der Zeit vom 15. November bis 1. Dezember 2025 im Schwandorfer Rathaus

Seit vielen Jahren ist es in Schwandorf Tradition, dass im Rahmen des „Schwandorfer Hilfswerks“ hilfebedürftigen Kindern eine Freude zum Weihnachtsfest bereitet wird.

Begünstigt sind Kinder im Alter von 0 bis 16 Jahren (Stichtag 31. Dezember 2025), deren Eltern Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten und ihren gewöhnlichen Wohnsitz in der Großen Kreisstadt Schwandorf haben. Jedes Kind erhält einen Gutschein in Höhe von 70 Euro zum Kauf von Kleidung, Schuhen, Schulsachen und Spielwaren. Die Gutscheine sind bei C&A, Müller Drogeriemarkt und im Schuhhaus Gruber in Schwandorf einlösbar

Beantragt werden können die Gutscheine in der Zeit vom 15. November bis 1. Dezember 2025 bei der Stadt Schwandorf per Post (Stadt Schwandorf, Hilfswerk, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf) oder per E-Mail (stadtkaemmerei@schwandorf.de). Zudem ist es möglich, die Unterlagen mit dem Hinweis „Hilfswerk 2025“ in den Postkasten am Rathaus einzuwerfen. Von den berechtigten Eltern sind folgende Unterlagen nötig: der aktuelle vollständige Leistungsbescheid des Jobcenters (Arbeitslosengeld II) bzw. des Landratsamtes (Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe) mit entsprechenden Anlagen, eine Kopie des Personalausweises bzw. des Ersatzausweisdokumentes sowie für eventuelle Rückfragen, die Angabe der Telefonnummer. Nach Durchsicht der Bescheide werden die Gutscheine und die abgegebenen Unterlagen an die Familien versendet.

Die Gutscheine können bis 22. Dezember 2025 in den oben genannten Geschäften eingelöst werden.

Die Stadt Schwandorf freut sich über eine rege Beteiligung, um möglichst vielen Kindern eine Freude zu machen.

11.11.2025