Nach den heftigen Regenfällen Anfang dieser Woche unterstützt die Stadt Schwandorf Bürgerinnen und Bürger, deren Keller vollgelaufen sind, in Absprache mit dem Landratsamt bei der Entsorgung beschädigter Gegenstände. Ab sofort steht auf dem Recyclinghof Schwandorf (Bayernwerk 22, 92421 Schwandorf) ein zusätzlicher Sperrmüllcontainer der Firma Lober bereit. Betroffene können dort ihre durch das Regenwasser durchnässten bzw. kaputten Gegenstände ohne mengenmäßige Beschränkung entsorgen.
Wichtig: Metalle und Elektrogeräte müssen getrennt und in den dafür vorgesehenen Containern abgegeben werden.
Die Entsorgung ist zu den regulären Öffnungszeiten des Schwandorfer Recyclinghofs möglich. Diese sind:
Dienstag 11.00 – 18.00 Uhr (Einlass bis 15 Minuten vor Ende) Mittwoch 11.00 – 17.00 Uhr (Einlass bis 15 Minuten vor Ende) Donnerstag 11.00 – 17.00 Uhr (Einlass bis 15 Minuten vor Ende) Freitag 11.00 – 16.00 Uhr (Einlass bis 15 Minuten vor Ende) Samstag 08.00 – 12.00 Uhr (Einlass bis 15 Minuten vor Ende)
Diese Regelung gilt bis mindestens Samstag, den 11. Juli 2026.
Bürgerinnen und Bürger, die keine Wasserschäden zu beklagen haben, werden gebeten ihre Anlieferung nach Möglichkeit zu verschieben, um Wartezeiten zu vermeiden.
Die Stadt Schwandorf bittet außerdem alle Anliefernden, auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung zu achten. Lose oder unzureichend gesicherte Gegenstände können auf dem Transport verloren gehen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Bei konkreten Fragen zur Anlieferung steht Herr Mohr vom Wertstoffzentrum telefonisch unter 09431 / 56259 zur Verfügung.
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Flurneuordnung und Dorferneuerung Haselbach II, Große Kreisstadt Schwandorf, Landkreis Schwandorf – Bekanntgabe des Verwendungsnachweises mit Sachbericht
Das oben genannte Verfahren soll abgeschlossen werden. Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest. Die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind fertiggestellt und abgerechnet. Die Förderung mit öffentlichen Mitteln ist abgeschlossen.
Die Teilnehmergemeinschaft Haselbach II hat am 11.02.2025 einen Verwendungsnachweis über die Finanzierung der Ausführungskosten erstellt. Er ist bei der Verwaltung der Großen Kreisstadt Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, vom 03.03.2025 mit 17.03.2025 niedergelegt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.