Zahlungstermin beachten:
Grundabgaben und Gewerbesteuer werden am 18. August eingezogen
Am 18. August 2025 erfolgt die nächste Fälligkeit der städtischen Abgaben. Dazu zählen die Grundsteuer, die Kanalbenutzungsgebühren, die Straßenreinigungsgebühren, die Gebühren für Niederschlagswasser sowie die Wassergebühren. Ebenfalls zum selben Termin wird die Gewerbesteuer-Vorauszahlung fällig.
Die Grundsteuer ist in der Regel in vier gleichen Teilbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu leisten.
Bei bestehendem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt die Abbuchung automatisch. Es wird darum gebeten, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen, um Rücklastschriftgebühren und Zusatzzahlungen zu vermeiden.
Sofern kein Lastschriftmandat erteilt wurde, sind die fälligen Beträge fristgerecht zu überweisen. Zur eindeutigen Zuordnung sollte bei Überweisungen stets die Finanzadresse (FAD-Nr.) im Verwendungszweck angegeben werden. Bei verspäteter Zahlung können Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen.
Rückfragen beantwortet die Stadtkasse unter 09431/45-153 oder per E-Mail an stadtkasse@schwandorf.de.